5.8.2014, 13:36 Uhr

Klinisch-Praktisches Jahr (KPJ): Medizin-Studenten fordern Aufwandsentschädigung

Die HochschülerInnenschaft (ÖH) verlangt für das in dieser Woche gestartete neue Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) an den Medizin-Unis eine Aufwandsentschädigung für die Studenten. Das KPJ bildet das letzte Studienjahr im Medizinstudium, in diesem haben Studenten eine Anwesenheitspflicht von 35 Wochenstunden im Spital und übernehmen ärztliche Tätigkeiten sowie auch Journaldienste.


35 Stunden Anwesenheitspflicht pro Woche derzeit ohne Bezahlung

Das KPJ dauert 48 Wochen und gliedert sich in die Blöcke Innere Medizin, Chirurgische Fächer und Wahlfächer. Die Studenten führen dabei etwa Blutabnahmen durch oder leisten Assistenztätigkeiten im OP. In Wien hat es am 4. August begonnen, in Graz und Innsbruck, wo es bisher schon eine Art Praktisches Jahr - allerdings mit weniger Anwesenheitspflicht und in verkürzter Form - gab, laufen noch Übergangsbestimmungen.

Meist unbezahlte Arbeit

Die Studenten erhalten im Regelfall keine Aufwandsentschädigung für das KPJ, lediglich einzelne Krankenhausträger in Vorarlberg, Oberösterreich und Salzburg würden eine solche bezahlen, hieß es bei einer Pressekonferenz der ÖHs der Medizin-Unis und der Bundes-ÖH. Auch Kost und Logis sind nicht inbegriffen.

Diese Konstruktion führe unweigerlich zu finanziellen Einbußen für die Studenten, kritisierte Sarah Schober, ÖH-Vorsitzende an der Medizin-Uni Wien. 35 Wochenstunden plus Nachtdienste ließen eine zusätzliche Erwerbsarbeit für den Lebensunterhalt nicht zu. Dazu käme noch, dass das KPJ als sechstes und letztes Studienjahr konzipiert sei - die meisten Studenten hätten dann aufgrund der Altersgrenze von 25 Jahren keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Bei einer Umfrage gaben fast zwei Drittel der Studenten an, durch das KPJ einen Verdienstentgang hinnehmen zu müssen - im Mittel rund 370 Euro pro Monat. Die Hälfte hat durch das KPJ finanzielle Mehrbelastungen zu tragen, etwa weil es nicht am Heimatort absolviert werden kann. Das Mittel liegt hier bei 270 Euro pro Monat.

ÖH fordert Aufwandsentschädigung

Die Studentenvertreter fordern daher neben einer verlängerten Beihilfen-Bezugsdauer sowie die Schaffung von Stipendien eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro im Monat analog zur Regelung für angehende Lehrer im Unterrichtspraktikumsgesetz. Diese solle von den Krankenanstaltenträgern geleistet werden. Außerdem müssten die Rechte und Pflichten der KPJ-Studenten im Ärztegesetz festgehalten werden. Ansonsten würden die Studenten für das KPJ in andere Staaten abwandern und eventuell nicht zurückkommen, so Schober. Schon jetzt würde mindestens ein Viertel laut der Umfrage planen, große Teile des KPJ im Ausland zu verbringen.

"Das KPJ ist gut gemeint und ein guter Schritt", konstatierte der stellvertretende Chef der Bundes-ÖH, Florian Kraushofer (Fachschaftslisten/FLÖ). Nicht akzeptabel sei aber, dass die Studenten außerhalb des Arbeitsrechts ohne finanzielle Absicherung und Versicherung tätig sein sollen. "Jeder Lehrling hat ein Anrecht auf Bezahlung. Warum das angehenden Ärzten verwehrt wird, ist nicht einsichtig." Die Regierung könne noch so viele neue Medizin-Unis bauen - wenn die Absolventen das Land verlassen, helfe das auch nichts.

KPJ gilt als Lehrveranstaltung

Im Gesundheitsministerium ist man der Ansicht, dass Praktika grundsätzlich zu bezahlen seien. Solange es um Studenten gehe, liege das aber in der Autonomie der Unis, die wiederum mit den Krankenanstaltenträgern verhandeln müssten, hieß es auf APA-Anfrage. Die geforderte Verankerung im Ärztegesetz sei nicht möglich, weil es sich noch um keine Ärzte handle. Im Wissenschaftsministerium verwies man darauf, dass das KPJ eine Weiterentwicklung der Famulaturen sei und daher eine Lehrveranstaltung, weshalb gesetzlich keine Aufwandsentschädigung vorgesehen sei. Dafür gebe es für sozial bedürftige Studierende die Möglichkeit des Bezugs von Studienbeihilfe. Die Krankenanstaltenträger könnten aber durch eine Aufwandsentschädigung Anreize für die Studenten schaffen und sich als künftiger Arbeitgeber attraktiver machen.

Für den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) ist eine Praktikumsentschädigung "grundsätzlich vorstellbar", hieß es auf APA-Anfrage. Deren Umsetzbarkeit werde in Abstimmung mit den anderen Krankenanstaltenträgern gerade geprüft. Dazu liefen gerade Gespräche.

(APA/red, Bild APA/Jäger)