Das Studium soll Absolven_tinnen zu selbständigem künstlerischem und gestalterischem Arbeiten befähigen. Die Absolvent_innen sollen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl in allen Bereichen der künstlerischen Praxis anwenden, als auch diese in anderen Berufsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen als wertvolles Kreativpotential einbringen können.
Um auf komplexe gesellschaftliche und technische Entwicklungen sowie auf ein zeitgenössisches Künstler_innenbild reagieren zu können, sieht das Curriculum folgende Schwerpunkte vor:
a) Ziele der künstlerischen Ausbildung
b) Ziele der kunst- kultur- und naturwissenschaftlichen Ausbildung
2) Studienzweig Kunst und kulturwissenschaftliche Studien (Kenn.Nr. 607)
Der künstlerische Studienzweig Kunst und kulturwissenschaftliche Studien widmet sich vor allem Studierenden, die neben ihrer künstlerischen Praxis im Bereich der bildenden Kunst eine theoretische Ausbildung spezifizieren möchten. Dieser eröffnet den Studierenden der Studienrichtung Bildende Kunst die Möglichkeit, die Verknüpfung von theoretischen und praktischen künstlerisch-wissenschaftlichen Interessen zu vertiefen. Vor dem Hintergrund eines differenzierten theoretischen und praktischen Spektrums vermittelt dieser Studienzweig eine Kenntnis und Sensibilisierung für ein gesellschaftliches und kommunikatives Feld bestehend aus den fünf Koordinaten:
Diese Koordinaten liefern ein Gerüst, auf das sich die verschiedenen theoretischen Disziplinen aus dem Bereich der Kunst und kulturwissenschaftliche Studien beziehen. Die Allgemeinheit dieser Koordinaten soll deutlich machen, dass in diesem Studienzweig keine Derivate anderer wissenschaftlicher Disziplinen vermittelt werden sollen, sondern aus deren Subtexten ein eigenständiger und praxisnaher Umgang mit gesellschaftlichen und kulturellen Problemstellungen vermittelt wird. Im Unterschied zu den Angeboten aus geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern an anderen Universitäten steht in diesem Studienzweig eine fächerübergreifende Auseinandersetzung und ein anwendungsorientiertes Denken im Zentrum. Im Unterschied zu anderen kulturwissenschaftlichen Lehrgängen an anderen österreichischen und internationalen Universitäten hat die Verknüpfung der theoretischen Praxis mit einer künstlerischer Praxis absolute Priorität: umso mehr, als diese Verbindung in der zeitgenössischen Kunst- und Kulturdiskussion bereits praktiziert wird, ohne dass dieser Entwicklung in den Ausbildungsprogrammen bis dato Rechnung getragen wurde.
Das Studium „Bildende Kunst“ umfasst 8 Semester und ist in 2 Studienabschnitte gegliedert.
Studienabschnitte:
Beide Studienabschnitte dauern jeweils 4 Semester
Semesterstunden:
Eine „Semesterstunde“ bedeutet: Eine Unterrichtsstunde pro Woche während der Unterrichtszeit eines ganzen Semesters. Die Gesamtstudiendauer beträgt 220 Semesterstunden. davon entfallen:
ECTS – Punkte
Mit den Anrechnungspunkten wird der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums bestimmt. Die ECTS-Punkte geben damit den zeitlichen Arbeitsaufwand an, den Studierende benötigen, um eine Lehrveranstaltung zu absolvieren. Das European Credit Transfer System (ECTS) dient auch der wechselseitigen Anerkennung von Prüfungen, gem. § 78 und 51 Abs 2 Z 1 UG.
Das Arbeitspensum für das gesamte Studium ist mit 240 ECTS-Punkten festgelegt. Das entspricht im Schnitt 30 ECTS-Punkten pro Semester.
Dabei werden
zugeordnet.
Einführungssemester:
Lehrveranstaltungen des „zentralen künstlerischen Faches“ sind im ersten Semester als einführende Lehrveranstaltungen festgelegt, ergänzt durch entsprechend gekennzeichnete Lehrveranstaltungen aus anderen künstlerischen und wissenschaftlichen Fächern.
Studienzweige:
Im zweiten Studienabschnitt wählen die Studierenden zwischen folgenden Studienzweigen, deren Dauer mit jeweils 4 Semestern festgelegt ist:
Das Studium soll Reflexions-, Kommunikations- und Handlungskompetenz, sowie technische Kenntnisse vermitteln.
Die erworbenen künstlerischen und intellektuellen Qualifikationen befähigen interdisziplinär zu denken, strategisch zu handeln und teamfähig zu agieren. Damit wird die Fähigkeit zu künstlerischem Arbeiten, zur materiellen wie programmatischen Konkretisierung von Ideen und Konzepten vermittelt.
Das Studium soll Absolven_tinnen zu selbständigem künstlerischem und gestalterischem Arbeiten befähigen. Die Absolvent_innen sollen die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl in allen Bereichen der künstlerischen Praxis anwenden, als auch diese in anderen Berufsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen als wertvolles Kreativpotential einbringen können.
Die positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender in die Studienrichtung Bildende Kunst. Dabei wird die künstlerische Eignung der Bewerber_innen überprüft.
Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung. Sie ist Voraussetzung für die Inskription als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender, findet einmal jährlich statt und gliedert sich in folgende Teile:
a) Vorlage und Beurteilung von Arbeitsproben bildnerischer Art der Aufnahmswerber_innen.
b) Künstlerische Klausurarbeit zum Nachweis der kreativen Begabung mit abschließendem Gespräch.
Die Zulassungsprüfung gilt nur dann als bestanden, wenn beide Teile erfolgreich abgelegt wurden.
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