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Master-Studium

Internet of Things und intelligente Systeme


Anbieter:

Hardfacts

Status:in Akkreditierung
Dauer:4 Semester
ECTS:120
Ausmass:
  • Berufsbegleitend
Zugang:mit Beschränkung
Titel:Master
Kosten:Gesetzliche Studiengebühren
Art:Präsenzstudium
Sprache:Deutsch
Studienstart:jährlich mit 40 Plätzen

Beschreibung

Der Fokus des weiterentwickelten Studiengangs wird auf der Analyse, der Konzeptionierung und der Implementierung von IoT Systemen liegen. Dabei stehen drei zentrale Komponenten im Vordergrund:

  • Ganzheitliche Systeme (Systembegriff)
  • Vernetzung von Systemen (Netzwerkbegriff)
  • Automatisierung bzw. Unterstützung (Smartness)

Der Studiengang startet in seiner neuen Form im Wintersemester 2021, eine Bewerbung ist bereits möglich. 

Studieninhalt

Vorschau für den neuen, vorbehaltlich der Akkreditierung durch die AQ Austria ab Wintersemester 2021 gültigen Studienplan:

1. Semester

  • Networking
  • IoT System Models
  • IoT Operating Systems
  • Mobile and Wireless Systems
  • Data Management
  • Innovation and Technology Management

2. Semester

  • IoT Systems Development
  • Sensor-/Actor-Systems & Control Theory
  • IoT Technologies
  • Security
  • Data Analysis
  • IT- and Data Protection Law

3. Semester

  • Automation
  • Specialization
  • Scientific Work
  • Master's Project
  • Digital Leadership

4. Semester

  • Master's Seminar
  • Master Thesis

Einstiegsvoraussetzungen

Master-Studiengänge bauen auf einem absolvierten Bachelorstudium auf und dienen der schwerpunktmäßigen Vertiefung bzw. Spezialisierung oder Erweiterung der vorhandenen Kompetenzen.

Fachliche Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang Internet of Things und intelligente Systeme für die Bewerbung ist ein abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mindestens 180 ECTS-Punkte). 

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.

Kontaktmöglichkeiten