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Bachelorstudium

Gesang


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:8 Semester
ECTS:240
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:frei
Titel:Bachelor of Arts (BA)
Kosten:Kostenlos
Art:Präsenzstudium
Sprache:keine Angabe

Beschreibung

Vordringliches Ziel dieses Studiums ist das Erlangen der Befähigung, den Beruf einer Sängerin/eines Sängers zu ergreifen.
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums haben sich als Solistin/Solist im Bereich Oper und Operette sowie klassisches Musical, im Bereich Konzertgesang, also Lied, Oratorium und Kammermusik oder als Chorsängerin/Chorsänger im Bereich Konzert und Musiktheater, welcher eine hervorragende solistische Ausbildung voraussetzt, ausbilden lassen.

Im Einzelnen haben die Absolventinnen und Absolventen sich erfolgreich  auseinandergesetzt mit technischen Fähigkeiten in den Bereichen Gesang, Sprachen, Schauspiel, Bewegung, Sprechen, Gehörschulung und Klavier, aber auch mit der theoretischen und wissenschaftlichen Untermauerung: Musiktheorie, Musikgeschichte, Kulturgeschichte, Stilkunde, Literaturkunde, und Formenanalyse.
Durch die Vernetzung der Lehrangebote des Curriculums wird die Fähigkeit der selbständigen künstlerischen Arbeit erworben.

Studienaufbau

(1) Das Bachelorstudium dauert acht Semester

(2) Die Gesamtstundenzahl beträgt für das Studium Gesang 163 – 202 Semesterstunden, für Lehrveranstaltungen aus dem Bereich der Musiktheater können zusätzlich 20 Semesterstunden vorgesehen werden.

Das Bachelorstudium umfasst 118 bzw. 120 Semesterstunden.

Einstiegsvoraussetzungen

Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem vokalen Teil.

Schriftlicher Teil:

  • Grundkenntnisse der Musiklehre (Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel, Intervalle, Tonarten, Dreiklänge)
  • Gehörprüfung (Erkennen rhythmisch-melodischer sowie harmonischer Gestalten).

Vokaler Teil:

Drei Vortragsstücke (Lieder oder Arien) verschiedenen Charakters und verschiedener Komponistinnen und Komponisten, welche die Feststellung der sängerischen Fähigkeit ermöglichen. Ein Vortragsstück muss in deutscher Sprache sein. Der Vortrag hat auswendig zu erfolgen. Zur Feststellung der stimmlichen Qualität können weitere Stimmtests durchgeführt werden.

Alle zur Anmeldung erforderlichen und nicht in deutscher Sprache verfassten Unterlagen (Zeugnisse, Diplome, Bestätigungen) sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

Kontaktmöglichkeiten