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Bachelorstudium

Komposition und Musiktheorie


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:6 Semester
ECTS:180
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:mit Beschränkung
Titel:Bachelor of Arts (BA)
Kosten:Kostenlos
Art:Präsenzstudium
Sprache:keine Angabe

Beschreibung

Das Studium der Studienrichtung „Komposition und Musiktheorie“ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist in Form eines Bachelor- und Masterstudiums aufgebaut. Es umfasst die Schwerpunkte Komposition, Musiktheorie, Computermusik (bzw. elektronische Musik) und Musiktheater. Das Studium soll die Absolvent/-innen befähigen, selbstständig, innovativ und kreativ auf ihrem Gebiet tätig zu sein. Auf Grund der Vielschichtigkeit dieser primär künstlerischen Arbeit steht daher der gesamtheitliche Ansatz im Vordergrund. Die fächerübergreifende, ganzheitliche Sichtweise hat zur Folge, dass im Lauf des Studiums besonderer Wert auf die Einpassung von Kenntnissen und Fertigkeiten in die junge Persönlichkeit der Künstlerin/des Künstlers gelegt wird.

Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und Lektorinnensowie Kopisten- und Kopistinnentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u. a.) sollen musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden wie auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt werden. Das Studium „Komposition und Musiktheorie“ hat die Verbindung von Forschung und Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.

Bachelorstudium Komposition und Musiktheorie:

Die Absolvent/-innen verfügen über grundlegende Kenntnisse zeitgenössischer Kompositionstechniken, Praktiken elektronischer Klangerzeugung sowie musiktheoretischer Methodik. Darüber hinaus können sie umfassende Kompetenzen in den Bereichen Gehörschulung, Harmonielehre, Kontrapunkt, Werkanalyse, Musikgeschichte sowie theoretische Grundlagen des Komponierens nachweisen. Im Bereich der musikalischen Fertigkeiten haben die Absolvent/-innen vielseitige Kenntnisse im Klavier- und Partiturspiel sowie elementare Kompetenzen in den Bereichen Improvisation und Dirigieren.

Studieninhalt

 

Qualifikationsprofil

Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und Kopistentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u.a.) sollen musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden wie auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt werden. Das Studium "Komposition und Musiktheorie" hat die Verbindung von
Forschung und Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.

Die AbsolventInnen verfügen über grundlegende Kenntnisse zeitgenössischer
Kompositionstechniken, Praktiken elektronischer Klangerzeugung sowie musiktheoretischer Methodik. Darüber hinaus können sie umfassende Kompetenzen in den Bereichen Gehörschulung, Harmonielehre, Kontrapunkt, Werkanalyse, Musikgeschichte sowie theoretische Grundlagen des Komponierens nachweisen. Im Bereich der musikalischen Fertigkeiten haben die AbsolventInnen vielseitige Kenntnisse im Klavier- und Partiturspiel sowie elementare Kompetenzen in den Bereichen Improvisation und Dirigieren.
 

Einstiegsvoraussetzungen

Zulassungsprüfung

  1. Die Antragstellerin/Der Antragsteller hat beim Ansuchen um Zulassung anzugeben, welchen Schwerpunkt (Komposition, Musiktheorie) sie/er wählen möchte. Die Wahl beider Schwerpunkte ist zulässig.
  2. Die Zulassungsprüfung besteht aus zwei Teilen, von denen der erste Teil schriftlich, der zweite Teil mündlich abzulegen ist.
  3. Die positive Beurteilung des ersten Teiles ist Voraussetzung zur Absolvierung des zweiten Teiles.
  4. Die Prüfungsinhalte sind im 5. Teil – Prüfungsordnung festgelegt.

Kontaktmöglichkeiten