Das Masterstudium Musikologie besteht aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Teilgebieten, deren Gegenstand die Musik in ihren verschiedenen Kontexten ist. Dazu gehören die Musikgeschichte und die Musik der Gegenwart, das Verhältnis von Musik und Gesellschaft, die Musikästhetik, die unterschiedlichen Musikkulturen der Welt, die Medien und Technologien der Musikherstellung und -verbreitung, die Musikpsychologie sowie die musikalische Akustik. Genderspezifische Inhalte werden angemessen berücksichtigt.
Folgende Schwerpunkte werden im Masterstudium behandelt: Ethnomusikologie, Jazz und Popularmusik, Musikästhetik, Musik in der Geschichte, Musikpsychologie und Akustik sowie Pop, Musik und Medienkultur (s. Beschreibungen der Schwerpunkte im Anhang II). Das Studium dient sowohl der Vorbereitung auf Berufe innerhalb des Kulturbetriebs als auch der theoretischen und praktischen Vertiefung und Spezialisierung musikwissenschaftlichen Forschens, Argumentierens und Handelns. Es zielt somit auf die Befähigung ab, sich auch selbständig die unterschiedlichsten Felder musikwissenschaftlicher Arbeit zu erschließen und wissenschaftliche Leistungen zu erbringen.
Das viersemestrige Masterstudium ist modular gegliedert. Die Lehrveranstaltungen sind im Folgenden mit Zuordnung, Typ, Titel, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontaktstunden (Kstd.) und der empfohlenen Semesterzuordnung (Sem.) genannt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entsprechend der Vorgaben auszuwählen.
Sie verfügen über gute Kenntnisse in einem oder mehreren der verschiedenen Teilgebiete der Musikologie. Dazu gehören:
Allgemeine Qualifikationen, die erworben werden:
Der Bedarf der Gesellschaft und ihrer Institutionen an musikalisch-kultureller Kompetenz ist erkennbar wachsend. Die Berufsaussichten der Absolventinnen und Absolventen sind daher im Zusammenhang mit der während des Studiums geschulten Fähigkeit zu sehen, erworbenes Wissen und angeeignete Kulturkompetenz flexibel einzusetzen und den Bedürfnissen entsprechend auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Durch die vertiefende Vermittlung von Kenntnissen, Theorien und speziellen Forschungsmethoden zielt das Masterstudium auf die Befähigung zur musikwissenschaftlichen Grundlagenforschung (z. B. Projektmitarbeit, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten), die Vorbereitung auf bzw. Qualifikation für ein Doktorats- oder PhD-Studium und/oder die qualifizierte Tätigkeit in einem der nachfolgend angeführten Berufsfelder. Deshalb sollen die Studierenden nach Möglichkeit bereits während des Studiums durch Mitarbeit in einschlägigen Institutionen praktische Erfahrungen sammeln.
Das Studium ist insbesondere für die folgenden Berufsfelder relevant:
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Musikologie ist der Abschluss eines Bachelorstudiums Musikologie/Musikwissenschaft oder eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat der zulassenden Universität. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat der zulassenden Universität berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Masterstudiums abzulegen sind.
Voraussetzung für das Masterstudium Musikologie ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Dringend empfohlen werden darüber hinaus die Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift sowie der mindestens passive Erwerb weiterer für die Gegenstände des Studiums relevanter Fremdsprachen.