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Master-Studium

Lied und Oratorium


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:4 Semester
ECTS:120
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:mit Beschränkung
Titel:Master of Arts (MA)
Kosten:Kostenpflichtig
Art:Präsenzstudium
Sprache:Deutsch

Beschreibung

Ziel des Masterstudiums Lied und Oratorium ist die Vernetzung von theoretischer Reflexion und Aufführungspraxis. Die Studierenden sollen am Ende des Studiums in der Lage sein, die Interpretation von Liedern und oratorischen Werken aus verschiedensten Epochen zu bewerkstelligen, damit sie fachlich und persönlich für den Berufsalltag vorbereitet sind.

Neben dem musikalischen Unterricht erhalten die Studierenden Grundlagenkenntnisse im Bereich „Selbstmanagement und Rechtsgrundlagen“, um die Präsentation und Vermarktung des eigenen künstlerischen Tuns zu erlernen. 

Studienaufbau

Dauer: 4 Semester

Das Studium baut auf den bereits erworbenen Fähigkeiten des Bachelorstudiums im Zentralen künstlerischen Fach (ZkF) und im Bereich der ergänzenden Lehrveranstaltungen (ELV) auf. Diverse Möglichkeiten für öffentliche Auftritte stellen den Praxisbezug sicher und bereiten die SängerInnen auf die konkrete Aufführungssituation in unterschiedlichen Konzertformaten vor.

Durch die Bildung von Schwerpunkten aus dem Bereich der Wahlfächer können zusätzliche Qualifikationen hinsichtlich der angestrebten Berufsziele erworben werden.

Qualifikationsprofil

Mit dem Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums haben die Studierenden die Fähigkeiten erworben, eigenständig die Interpretation von musikalischen Werken zu verantworten und auf hervorragendem künstlerischem Niveau zu realisieren. 

Berufsfelder

Solistentätigkeit, Ensembletätigkeit, Chortätigkeit

Einstiegsvoraussetzungen

Voraussetzung zur Zulassungsprüfung ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der Studienrichtung „Sologesang“ oder ein gleichwertiger Abschluss.

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der gesanglich/ künstlerischen Fähigkeiten der KandidatInnen und besteht aus folgenden Teilen:

Zentrales künstlerisches Fach (ZkF):

  • Vortrag eines künstlerischen Programms: 6 Lieder aus 3 verschiedenen Stilepochen, davon mindestens 1 Schubertlied, auf deutsch, auswendig vorgetragen
  • 2 Arien aus Oratorien, Messen oder Kantaten (können nach Noten gesungen werden)
  • 1 Werk des Gesamtprogramms soll von Komponisten des 20./21. Jahrhunderts, deren Tonsprache dem Stilbereich der Moderne* angehört, entstammen
  • Das Programm muss zwei verschiedene Sprachen beinhalten
  • Fachgespräch

* Moderne — Kompositionen, die über die Tonsprache und Rhythmik der Spätromantik hinausgehen.

Notenmaterial muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein/e KorrepetitorIn steht zur Verfügung.

Nachweis der Deutschkenntnisse:

StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.

Kontaktmöglichkeiten