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Master-Studium

Sologesang


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:4 Semester
ECTS:120
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:mit Beschränkung
Titel:Master of Arts (MA)
Kosten:Kostenpflichtig
Art:Präsenzstudium
Sprache:Deutsch

Beschreibung

Ziel des Masterstudiums Sologesang ist die Vernetzung von theoretischer Reflexion und Aufführungspraxis. Die Studierenden sollen am Ende des Studiums in der Lage sein, die Interpretation verschiedenster vokaler Gattungen und Epochen zu bewerkstelligen, damit sie fachlich und persönlich für den Berufsalltag vorbereitet sind. Neben dem musikalischen Unterricht erhalten die Studierenden Grundlagenkenntnisse im Bereich „Selbstmanagement und Rechtsgrundlagen“, um die Präsentation und Vermarktung des eigenen künstlerischen Tuns zu erlernen.

Studienaufbau

Dauer: 4 Semester

Das Studium baut auf den bereits erworbenen Fähigkeiten des Bachelorstudiums im Zentralen künstlerischen Fach (ZkF) und im Bereich der ergänzenden Lehrveranstaltungen (ELV) auf. Diverse Möglichkeiten für öffentliche Auftritte stellen den Praxisbezug sicher und bereiten die SängerInnen auf die konkrete Aufführungssituation in unterschiedlichen Konzert- und Musiktheaterformaten vor.

Durch die Bildung von Schwerpunkten aus dem Bereich der Wahlfächer können zusätzliche Qualifikationen hinsichtlich der angestrebten Berufsziele erworben werden.

Qualifikationsprofil

Mit dem Abschluss des viersemestrigen Masterstudiums haben die Studierenden die Fähigkeiten erworben, eigenständig die Interpretation von musikalischen Werken als Summe musikalischen Gesamtwissens zu verstehen und auf höchstem künstlerischem Niveau praktisch zu realisieren.

Berufsfelder

Solistentätigkeit, Ensembletätigkeit, Chortätigkeit

Einstiegsvoraussetzungen

Die Zulassungsprüfung erfolgt in mehreren Teilen, die alle bestanden werden müssen, damit eine positive Absolvierung der Zulassungsprüfung gegeben ist.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-AnwärterInnen zur gewählten Studienrichtung in den Teilbereichen:

Zentrales künstlerisches Fach (ZkF):

  • Vortrag eines künstlerischen Programms: 4 Arien — davon mindestens 2 aus Oper und/oder Operette, mindestens 1 aus Oratorium, mindestens 1 Arie in Deutsch
  • 4 Lieder aus 3 verschiedenen Stilepochen in mindestens 2 verschiedenen Sprachen
  • 1 Werk des Gesamtprogramms soll von Komponisten des 20./21. Jahrhunderts, deren Tonsprache dem Stilbereich der Moderne* angehört, entstammen
  • Alle Werke sind - mit Ausnahme von Oratorien - auswendig vorzutragen
  • Fachgespräch

*Moderne — Kompositionen, die über die Tonsprache und Rhythmik der Spätromantik hinausgehen.

Notenmaterial muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein/e KorrepetitorIn steht zur Verfügung.

Nachweis der Deutschkenntnisse:

StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.

Kontaktmöglichkeiten