Bachelorstudium

Sekundarstufe Berufsbildung - Fachbereich Facheinschlägige Studien ergänzende Studien


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:4 Semester
ECTS:240 (180 ECTS-AP angerechnet)
Ausmass:
  • Berufsbegleitend
Zugang:frei
Titel:Bachelor of Education (BEd)
Kosten:Kostenlos
Art:Präsenzstudium
Sprache:keine Angabe

Beschreibung

Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger

Zentrales Anliegen der Ausbildung ist die Professionalisierung der Studierenden, insbesondere die Berücksichtigung der EPIK-Domänen (Reflexions- und Diskursfähigkeit, Differenzfähigkeit, Kooperation und Kollegialität, Professionsbewusstsein, Personal Mastery) auf Basis einer inklusiven Wertehaltung unter Berücksichtigung der Diversitätsdimensionen.

Das Kompetenz- und Anforderungsprofil folgt dem Paradigmenwechsel vom Lehren zum Lernen im Kontext der Professionalisierung.

Das Bachelorstudium orientiert sich an der Bologna-Struktur, wobei das Bachelorstudium als Zulassungsvoraussetzung zu einem Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes einen Arbeitsaufwand von 240 ECTS-Credits umfasst und 180 ECTS-AP aus einem facheinschlägigen Studium angerechnet werden.

Studieninhalt

  • Allgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen (30 ECTS-AP)
  • Fachdidaktik (30 ECTS-AP)
  • inkludiert: Bachelorarbeit und Pädagogisch Praktische Studien

Qualifikationsprofil

Befähigung zur Ausübung des Lehrendenberufes im Bereich der Sekundarstufe Berufsbildung in einem der folgenden Berufsfelder:

  • Technik, Gewerbe und Industrie
  • Bau- und Baunebengewerbe
  • Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Kunst, Design und Gestaltung
  • Angewandte Chemie und Biotechnologie
  • Wirtschaft und Gesellschaft sowie angewandte Ökonomie und Soziales
  • Gesundheit, Bewegung, Ernährung und Schönheit
  • Tourismus, Gastronomie und Lebensmittel
  • Dienstleistung
  • Zulassung zum Masterstudium

Einstiegsvoraussetzungen

  • Absolviertes facheinschlägiges Studium an einer tertiären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 240-300 ECTS-AP und
  • facheinschlägige Berufspraxis von mindestens drei Jahren
  • aktives Lehrer/innendienstverhältnis
  • persönliche und studiengangsspezifische Eignung Gemäß § 11 Abs. 1 - 2 HZV gilt als Nachweis der Eignung eine Bestätigung der Schulaufsicht über eine anlässlich der Begründung des Lehrer-Dienstverhältnissen nach dienstrechtlichen Bestimmungen geführte Eignungsfeststellung, die das Vorliegen der nach der HZV festgelegten Eignungsanforderungen bescheinigt.

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