Bachelorstudium
Das Bachelorstudium umfasst 240 ECTS-Anrechnungspunkte (AP) und eine Studiendauer von mindestens 8 Semestern. Mit Abschluss des Bachelorstudiums ist die Berechtigung zur Unterrichtserteilung verbunden. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium mit Fernstudienanteilen (90 % der FW-/FD-/PPS-Module). enthalten Fernstudien)
Verteilung der Studienfachbereiche
Inkludiert in die Studienfachbereiche sind
Dieses Studium ist interessant für Personen, die
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums ist verbunden:
Absolventinnen und Absolventen unterrichten vor allem Schülerinnen und Schüler im Alter von 14 bis 19 Jahren. Zu den berufsbildenden Schulen zählen z. B. Handelsakademien und Handelsschulen (www.hak.cc), Höhere Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Berufe (www.hum.at).
Die berufsbildenden Schulen vermitteln neben den allgemeinen Bildungsinhalten eine spezielle berufsorientierte Ausbildung in Theorie und Praxis. Dabei kommen unterschiedliche Unterrichtsmethoden zum Einsatz. Beispielsweise führen Lehrerinnen bzw. Lehrer berufsbildender Schulen zur Ergänzung des schulischen Unterrichts auch Praxiskontakte wie z. B. Betriebsbesichtigungen und Fachexkursionen durch.
Wesentliche Tätigkeitsbereiche:
Universitätsreife und positiv absolviertes Eignungsverfahren
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium sind die Universitätsreife (gemäß § 52 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F. und gemäß § 3 Hochschulzulassungsverordnung i.d.g.F.) und das positiv absolvierte Eignungsverfahren.
Die Universitätsreife ist bis spätestens zu Studienbeginn im Oktober nachzuweisen bzw. ist die allgemeine Universitätsreife für Studierende der Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) bis spätestens zum Erlangen von 120 ECTS-Anrechnungspunkten nachzuweisen (gemäß § 52b. Z 3 Hochschulgesetz 2005 i.d.g.F.).
Für die Sekundarstufe (Berufsbildung) gelten die, je nach angestrebtem Fachbereich, in der Hochschulzulassungsverordnung (gemäß § 3 i.d.g.F.) definierten Zulassungsvoraussetzungen.
Für die Zulassung zum Studium sind alle Teile des Eignungsverfahrens (gem. Verordnung des Rektorates und des Hochschulkollegiums) positiv zu absolvieren.
Besondere Bedarfe zum Eignungsverfahren
Es ist vom Nachweis jener Eignungskriterien Abstand zu nehmen, die bei Erfüllung der wesentlichen Anforderungen für den angestrebten Beruf aufgrund einer Behinderung im Sinne des BGStG nicht erfüllt werden können.
Bei Bedarf werden daher im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens geeignete Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere (Sprach-)Assistenz, vorgesehen. (gemäß § 52e Abs. 3 HG 2005 i.d.g.F.) Für Studienwerberinnen und Studienwerber mit einer anderen Erstsprache als Deutsch werden bei Bedarf geeignete Vorkehrungen im organisatorischen Ablauf und in der Durchführung der Eignungsprüfung ohne Änderung des Anforderungsniveaus vorgesehen. (gemäß § 52e Abs. 4 HG 2005 i.d.g.F.)
Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen unbedingt vor Beginn des Eignungsverfahrens an das Büro für Inklusive Bildung:
Kontakt: Prof. Mag. Dr. Rainer GRUBICH, E-Mail: rainer.grubich(at)phwien.ac.at,Tel: +43 1 601 18-3714