Im Zuge des Masterstudiums Verfahrenstechnik kann zwischen folgenden zwei Schwerpunkten gewählt werden:
Im Zuge der gebundenen Wahlfächer ist eine weitergehende individuelle Schwerpunktsetzung möglich. In diesem Zusammenhang wurden folgende Wahlfachkataloge eingerichtet:
Als "Gebundene Wahlfächer" können in beschränktem Ausmaß auch Wahl- und Pflichtfächer der Masterstudien Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau und der Masterstudien Technische Chemie gewält werden, da das Masterstudium Verfahrenstechnik als Interfakultäres Studium geführt wird.
Die zu erstellende Masterarbeit (früher Diplomarbeit) ist eine weitere Möglichkeit sich mit einem Teilgebiet näher zu beschäftigen.
Durch die Vielzahl der an der Technischen Universität Wien vertretenen Forschungsgebiete besteht hier die Möglichkeit, den individuellen Interessen der Sturdierenden Rechnung zu tragen und sich auf die zukünftige Tätigkeit gut vorzubereiten.
Die Einbindung in interessante Forschungsarbeiten ist beim Materstudium für Verfahrenstechnik die Regel. In Labors und im Technikum stehen gut ausgestattete Versuchs- und Demonstrationseinrichtungen zur Verfügung. Kooperationen mit der Industrie eröffnen ausgezeichnete Berufschancen mit überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten.
Ein weltweit gut etabliertes Netzwerk mit Universitäten steht zur Verfügung. Selbstverständlich werden absolvierte Lehrveranstaltungen für das Studium angerechnet. Fortgeschrittene Praktika können nach vorheriger Absprache auch bei Industriebetrieben durchgeführt werden.
Der Arbeitsaufwand für das Masterstudium Verfahrenstechnik beträgt 120 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 4 Semestern als Vollzeitstudium.
ECTS-Punkte sind ein Maß für den Arbeitsaufwand der Studierenden. Ein Studienjahr umfasst 60 ECTS-Punkte.
Die Verfahrenstechnik (VT) ist eine Ingenieurwissenschaft in einem interdisziplinären Fachgebiet (sie vereint Aspekte des Maschinenbaus, der Chemie, der Physik, der Biologie und der Elektrotechnik). Die VT beschäftigt sich mit der Gewinnung und Umwandlung von Stoffen einschließlich der Prozesstechnik, der Planung, des Baus, der Prüfung und des Betriebes von Anlagen. Eine breite, solide Grundausbildung in den Grundlagenfächern der Verfahrenstechnik (Grundoperationen), des Maschinenbaus und der Technischen Chemie soll Absolventinnen und Absolventen der Studienrichtung Verfahrenstechnik dazu qualifizieren, während der Berufslaufbahn der schnellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und sich rasch in angrenzende Fachgebiete, neue fachübergreifende sowie fachspezifische Technologien und Problemsituationen einzuarbeiten. Das interdisziplinäre Denken, die fachübergreifende Zusammenarbeit, die Auseinandersetzung mit den Folgen der Technik für Mensch und Umwelt ist integraler Bestandteil der Ausbildung, ebenso wie die Vermittlung von Verständnis für das wirtschaftliche, politische und soziale Umfeld in Unternehmen und in der Gesellschaft und von Kenntnissen über geeignete Kooperations- und Kommunikationsstrukturen, über einschlägige Gesetzes- und Regelwerke, sowie die kritische Auseinandersetzung damit.
Typische Beschäftigungsbereiche von Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Verfahrenstechnik sind:
Instandhaltung und Wartung von verfahrenstechnischen Anlagen Im Zuge des Masterstudiums Verfahrenstechnik kann zwischen den folgenden zwei Schwerpunkten gewählt werden:
Vertiefungen in folgenden Fachgebieten sind möglich:
Auf Grund der praxisorientierten, wissenschaftlichen Ausbildung umfasst die Qualifikation der Diplom-Ingenieurin bzw. des Diplom-Ingenieurs Verfahrenstechnik Folgendes:
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Verfahrenstechnik an der Technischen Universität Wien.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit alternative oder zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Laufe des Masterstudiums zu absolvieren sind.
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache nachzuweisen. Für einen erfolgreichen Studienfortgang werden Deutschkenntnisse nach Referenzniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) empfohlen.
Neben der Beherrschung der deutschen Sprache sei hier auf die Notwendigkeit von ausreichenden Englischkenntnissen sowohl im Studium, als auch im weiteren Berufsleben ausdrücklich hingewiesen.