Innsbruck University is one of the leading European institutions for Empirical Economics and Data Science as well as Behavioral and Experimental Economics. Our research groups critically examine the decisions of individuals, the strategies of firms, and the policies of governments to understand and challenge the standard paradigms of economics. In our masters program you will become part of our research community and develop the expert research mind-set required for a high-profile job in business, finance or the public sector – or a career as a researcher.
In five sentences:
Das Masterstudium erweitert und vertieft die Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre und legt somit die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des Faches. Das Studium qualifiziert die Studierenden für eine eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit durch die Anleitung zur Selbstständigkeit, Schärfung des Urteilsvermögens und Förderung der Entscheidungsfähigkeit.
Das Masterstudium ist forschungsorientiert. Neben der Verbreiterung der Fachkenntnisse zielt das Studium vor allem auf eine Vertiefung und Spezialisierung im Bereich der Forschungsbereiche der Fakultät ab. In der abschließenden Masterarbeit werden die erlernten Theorien und Methoden eigenständig auf aktuelle fachbezogene Fragestellungen angewandt.
AbsolventInnen des Masterstudiums
Die AbsolventInnen verfügen über spezialisierte Kenntnisse im Bereich volkswirtschaftlicher Analysen. Sie sind in der Lage, Problemstellungen fachgerecht zu formulieren, die passenden Datenbestände zu suchen und die neuesten Methoden auf diese Bestände anzuwenden. Sie haben die Fähigkeit, die erzielten Ergebnisse zu interpretieren und die Schlussfolgerungen auch an fachferne Entscheidungsträger kompetent zu kommunizieren.
Beispiele für Karrieremöglichkeiten:
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
Sollten auf die Herstellung der Gleichwertigkeit nur einzelne Ergänzungen (maximal 30 ECTS-AP) fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen, die im Rahmen des Masterstudiums zu absolvieren sind, verbunden werden.