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Doktoratsstudium

Erdwissenschaften


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:6 Semester
ECTS:180
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:frei
Titel:Doctor of Philosophy (PhD)
Kosten:Kostenlos
Art:Präsenzstudium
Sprache:keine Angabe

Qualifikationsprofil

AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Erdwissenschaften verfügen über ein fachtheoretisch fundiertes und systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Durch die Vorlage einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit in einem Teilgebiet der Erdwissenschaften haben die AbsolventInnen einen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler standhalt. Die im Rahmen des Doktoratsstudiums erworbenen exzellenten Qualifikationen befähigen die AbsolventInnen, ihre Fachkompetenz in wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Aufgabenfeldern einzusetzen und sich an rasch wandelnde Anforderungen anzupassen.

Berufsfelder

Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Erdwissenschaften an der Universität Innsbruck dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Erdwissenschaften, die sich als moderne „Earth System Science“ versteht und feld- und laborbezogene Forschung vereint. Den AbsolventInnen steht außerdem ein breites Berufsfeld offen, welches vom Bauwesen, dem Umweltsektor, der Rohstoffaufsuchung bis zur Werkstoff- und chemischen Industrie reicht.

Einstiegsvoraussetzungen

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Erdwissenschaften erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.

Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind. 

Kontaktmöglichkeiten