PhD
Das gemeinsame Studienprogramm wird in Form eines double degree program (§ 51 Abs 2 Z 27 UG 2002) von der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Rechtswissenschaftliche Fakultät, und von der Università degli Studi di Padova im Wege einer Doktoratsschule für rechtswissenschaftliche Fächer durchgeführt.
Die Studierenden müssen mindestens ein Jahr an der Università degli Studi di Padova im Rahmen einer Doktoratsschule für rechtswissenschaftliche Fächer studieren.
Das gemeinsame Studienprogramm dient der Heranbildung von Forscherinnen und Forschern und von exzellentem Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Das gemeinsame Studienprogramm an den zwei verschiedensprachigen Universitäten Innsbruck und Padua qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen durch eine hohe sprachliche und interkulturelle Kompetenz. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Es werden Detailkenntnisse in jenen Wissenschaftsdisziplinen, die für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevant sind, insbesondere in den Kerndisziplinen der Rechtswissenschaften, der verwandten relevanten Wissenschaften sowie der aktuellen für die erfolgreiche Bearbeitung des Dissertationsthemas relevanten Literatur erworben. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das gemeinsame Studienprogramm dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. Absolventinnen und Absolventen erwerben das Verständnis des Berufsbildes eines selbständigen Wissenschaftlers/einer selbständigen Wissenschaftlerin im akademischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Umfeld, Fertigkeiten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation und darüber hinaus das Verständnis rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen.
Als Tätigkeitsfelder kommen neben den klassischen Rechtsberufen eine Vielzahl weiterer hochqualifizierter Berufstätigkeiten in Frage, so etwa an der Universität, in außeruniversitären Forschungs- und Bildungseinrichtungen, im diplomatischen Dienst, in europäischen und internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Unternehmen sowie in politischen Schlüsselpositionen.
Fachlich infrage kommendes Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären Diplom- oder Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.