Im Laufe des Studiums sind Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen und die positive Beurteilung der vorgesehenen Pflichtprojekte zu erbringen.
Die Masterprüfung setzt sich aus einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit und einer kommissionellen Masterprüfung am Ende des letzten vorgeschriebenen Semesters zusammen.
Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudium ist der Abschluss eines Bachelorstudiums Gesang oder eines gleichwertigen Studiums. Für externe Bewerber ist die Aufnahme in das Masterstudium nur nach einem Vorsingen und nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze möglich.