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Master-Studium

Angewandte Linguistik


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:4 Semester
ECTS:120
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:frei
Titel:Master of Arts (MA)
Kosten:Kostenlos
Art:Präsenzstudium
Sprache:Deutsch

Beschreibung

Das Ziel des Masterstudiums Angewandte Linguistik ist eine fortgeschrittene Ausbildung in verschiedene gesellschaftsrelevante Anwendungsgebiete der Sprachwissenschaft. 

Studienaufbau

Das Studium besteht aus fünf Pflichtmodulen. Dabei ist das Modul vier entweder aus dem Studienbereich Diskursanalyse und Soziolinguistik oder aus Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachenpolitik zu wählen. Modul 1: Diskursanalyse und Soziolinguistik I ; Modul 2: Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachenpolitik I; Modul 3 Vertiefende Methoden der Angewandten Linguistik; Modul 4 alternativ Diskursanalyse und Soziolinguistik II oder Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachenpolitik II; Modul 5: Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte; Masterarbeit

Qualifikationsprofil

Die AbsolventInnen erwerben Schlüsselkompetenzen im Bereich der empirischen Text- und Diskursanalyse, die es Ihnen ermöglichen, gesellschaftlich relevante Problemstellungen in den Bereichen Sprachminderheitenforschung, Sprach- und Sprachenpolitik, sprachliche Vorurteilsforschung, linguistische Organisationsforschung, Medienkommunikation, Sprachlehrforschung und Sprachlernforschung eigenständig zu bearbeiten und neue Erkenntnisse zu produzieren.​

Berufsfelder

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Angewandte Linguistik an der Universität Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt, in oben genannten Schwerpunkten selbstständig wissenschaftliche Untersuchungen und gegebenenfalls Beratungstätigkeiten durchzuführen.

Einstiegsvoraussetzungen

  • Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Universität oder Fachhochschule.
  • Informationen, welche Studien jedenfalls in Frage kommen, finden Sie im Curriculum.
  • Bei allen anderen Studien müssen die Facheinschlägigkeit und die Gleichwertigkeit nach dem Antrag auf Zulassung überprüft werden.
  • Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung mit der Auflage von Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten erfolgen, die während des Studiums abzulegen sind.

Kontaktmöglichkeiten