Das Studium dient über die wissenschaftliche Berufsvorbildung hinaus der Entfaltung der Fähigkeit, durch selbständige Forschung zur Entwicklung der Rechtswissenschaften beizutragen, und der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Es bietet eine wissenschaftliche Ausbildung auf internationalem Niveau und soll die AbsolventInnen befähigen, den internationalen Standards entsprechende eigenständige Forschungsleistungen im jeweiligen Fachbereich zu erbringen.
Im Rahmen des Studiums sind verpflichtend folgende Lehrveranstaltungen positiv zu absolvieren:
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen Punkt 1 und 3 ist Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens (Studieneingangsphase). In der Dissertationsvereinbarung kann die Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen Punkt 4 und 5, die dem Dissertationsvorhaben förderlich sind, im Ausmaß von 10 SSt. (bis zu 30 ECTS-Punkten) vorgesehen werden.
Der Abschluss des Studiums setzt voraus:
Die genaue Festlegung der Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS-Punkte und SSt.) und alle mit dem Verfassen und der Betreuung der Dissertation in Verbindung stehende Konkretisierungen werden in der Dissertationsvereinbarung festgehalten.
Detaillierte Informationen zum Studium finden Sie im Curriculum.