Die generellen Ziele des Masterstudiums Geographie an der Universität Wien bestehen darin, den Studierenden – unter Berücksichtigung einer spezifischen fachlichen Schwerpunktbildung – jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen aus den Bereichen der theoretischen und angewandten Human- und Physiogeographie sowie der Regionalanalyse zu vermitteln, die sie für eine spätere Erwerbstätigkeit in einschlägigen Berufsfeldern benötigen und die sie für ein eventuelles Doktoratsstudium vorbereiten.
Den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geographie werden – dem spezifischen Lehr- und Forschungsprofil des Faches Geographie an der Universität Wien entsprechend – berufsorientierte Schwerpunktbildungen aus den Fachbereichen Geomorphologie und Risikoforschung, Geoökologie und Quartärforschung, Sozial- und Wirtschaftsgeographie sowie Bevölkerungs- und Stadtforschung und Studienprogramme zu den Regionalschwerpunkten Europa und Asien angeboten.
Es besteht aus Pflichtmodulen: European Urban Studies; Urban Social Geography; Urban Sociology; Urban Economic Geography; Urban Analysis I & II (later also III and IV); Demography of European Cities; Principles of Urban Planning and Urbanism; Contemporary Problems in Urban Development; Urban Development and Planning in Eastern Europe; Urbanism and Architecture; Urban Culture and Cultural Theory; The Sustainable and Liveable City; Governance and Local Welfare; Masterarbeit und Masterprüfung
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geographie an der Universität Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt
Als konkrete Berufsfelder sind u.a. die folgenden Bereiche zu nennen:
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
Fachlich in Frage kommend ist auf jeden Fall das Bachelorstudium Geographie an der Universität Wien.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.