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Doktoratsstudium

Veterinärmedizin


Anbieter:

Hardfacts

Dauer:6 Semester
ECTS:180
Ausmass:
  • Vollzeit
Zugang:frei
Titel:Doctor medicinae veterinariae - Dr. med. vet.
Kosten:Kostenlos
Art:Präsenzstudium
Sprache:keine Angabe

Beschreibung

Das Doktoratsstudium der veterinärmedizinischen Wissenschaften dient als professionelles Doktorat der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit auf dem Gebiete der Veterinärmedizin und damit assoziierter Berufe. Es soll durch Beiträge in Forschung und Praxis die Leistung der Universität in angewandter Forschung pflegen und erhöhen. Die DissertantInnen führen ihre Arbeit unter Anleitung hochqualifizierter Spezialisten durch, die ihre eigene Forschung in ihrem Fach weiter entwickeln wollen. Die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit einer wissenschaftlichen Grundhaltung erfolgen entsprechend den Richtlinien der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur guten wissenschaftlichen Praxis (Good Scientific Practice).

Studienaufbau

Die Dauer des Doktoratsstudiums beträgt mindestens 6 Semester. Der Arbeitsaufwand entspricht 180 ECTS-Credits.

Das Doktoratsstudium orientiert sich schwerpunktmäßig an den Profillinien und ist ideal-erweise in Form interdisziplinärer Programme organisiert. Daneben können auch andere für die Veterinärmedizin relevante Themen vergeben werden.
Dissertationsprojekte, die Vernetzungen zwischen klinischen Aspekten und vor- bzw. pa-raklinischen Fragestellungen beinhalten, sind erwünscht. Die Einbeziehung von Institutio-nen und Organisationen außerhalb der Vetmeduni Vienna ist gewünscht, sofern deren Wert für das Ausbildungsprogramm ersichtlich und die geforderte Qualität gesichert sind.

Einstiegsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium ist entweder

  1. der Abschluss des Diplomstudiums Veterinärmedizin aufgrund des geltenden Studienplanes oder
  2. der Abschluss des Diplomstudiums auf Grund des Bundesgesetzes Studienrichtung Veterinärmedizin, (VetMed-StG 1993) BGBl. Nr. 346/1993 ode
  3. die erfolgreiche Ablegung der dritten Diplomprüfung auf Grund des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Veterinärmedizin BGBl. Nr. 430/1975 oder
  4. die erfolgreiche Ablegung der dritten Staatsprüfung nach der Tierärztlichen Staatsprüfungs- und Rigorosenordnung, BGBl. Nr. 73/1946 oder
  5. der erfolgreiche Abschluss eines nach Dauer, Gliederung und Anforderungen gleichwertigen Studiums der Veterinärmedizin im Ausland

Kontaktmöglichkeiten