Aufbauend auf dem Masterstudium Wirtschaftsrecht und an anderen Universitäten absolvierten rechtswissenschaftlichen Diplom- und Masterstudien soll das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht eine spezialisierte wissenschaftsorientierte Ausbildung mit besonderem Gewicht auf der Abfassung einer Dissertation im Wirtschaftsrecht bieten.
Doktoratsstudien sind ordentliche Studien, die der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien dienen.
Das Doktoratsstudium an der WU ist ein qualitativ hochwertiges, anspruchsvolles Programm, das einem internationalen Vergleich problemlos standhält. Im Rahmen des Studiums soll theoretische oder angewandte juristische Forschung betrieben werden. Die Studierenden sollen nach Abschluss des Doktoratsstudiums Wirtschaftsrecht in der Lage sein,
Das juristische Doktoratsprogramm entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Nach den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 umfasst das Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht sechs Semester.
Die für die Absolvierung des Programms vorgesehenen sechs Semester sind so gestaltet, dass eine Absolvierung in dieser Zeit möglich ist.
Im Laufe des Doktoratsstudiums sind fünf Seminare zu absolvieren und eine Dissertation zu verfassen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium Wirtschaftsrecht ist der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Master- oder Diplomstudiums oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer akkreditierten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.