Seit diesem Schuljahr gibt es an den AHS keine Verpflichtung mehr, im Rahmen der Matura eine 40.000 bis 60.000 Zeichen lange Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) zu verfassen. Es kann nun auch das Ergebnis eines forschenden, gestalterischen oder künstlerischen Prozesses als "Abschließende Arbeit" vorgelegt oder - nur bis 2028/29 - eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung gewählt werden. Knapp die Hälfte der Maturantinnen und Maturanten blieb noch bei der VWA.
Das dürfte vor allem an der kurzfristigen Einführung der Änderungen liegen. Das Thema für die VWA haben jene 19.700 Jugendlichen, die heuer ihre AHS-Reifeprüfung ablegen, im Einvernehmen mit dem betreuenden Lehrer bereits im ersten Semester der siebenten Klasse festgelegt. Viele haben daher bereits Vorarbeiten geleistet und mit der VWA schon begonnen. Dass die VWA-Pflicht fällt, wurde allerdings erst in der letzten Plenarsitzung des Nationalrats vor der Wahl Ende Juni fixiert. 44 Prozent der Maturantinnen und Maturanten haben sich schließlich dafür entschieden, ihr gewähltes und bereits genehmigtes Thema beizubehalten, so das Bildungsministerium am Montag auf Anfrage der APA.
Nur vergleichsweise wenige haben sich für die neue "Abschließende Arbeit" entschieden, nämlich 371. Allerdings kann diese Option wegen der kurzfristigen Änderung heuer im laufenden Schuljahr auch nur dann gewählt werden, wenn die jeweiligen Betreuungslehrerinnen und -lehrer zustimmen. Konkret werden 54 Jugendliche eine forschende, 149 eine gestalterische und 168 eine künstlerische Arbeit erstellen. Das kann etwa ein Multimediaprodukt, eine Videoreportage, ein Podcast oder eine empirische Erhebung und deren Interpretation sein. Die Erfahrungen dieser ersten Arbeiten sollen laut Ministerium in Lehrerfort- und -weiterbildung einfließen, das werde mittel- und langfristig zu mehr Abschlussarbeiten in neuen Formen führen.
54 Prozent entschieden sich für Übergangslösung mit zusätzlicher Prüfung
Der Großteil der Maturantinnen und Maturanten, nämlich 54 Prozent - hat sich unterdessen für die nur bis inklusive 2028/29 vorgesehene Übergangsregelung entschieden und anstelle der VWA bzw. "Abschließenden Arbeit" eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Maturaprüfung gewählt. Das Bildungsministerium sieht dies in einer Stellungnahme Ministerium als Zeichen, "dass die neue Wahlmöglichkeit ein richtiger Schritt war". "Leistung steht nicht im Widerspruch zu Wahlfreiheit und Autonomie, hier geht es vielmehr darum für die Kandidatinnen und Kandidaten langfristig mehr Raum für praktische Übung und Anwendung zu geben und alle Schulpartner ernst zu nehmen", wurde Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP) zitiert.
Polaschek hatte die Reform der VWA damit begründet, dass die Verpflichtung zu einer Textarbeit "nicht mehr zeitgemäß" sei. Im Vorfeld hatte auch die AHS-Lehrervertretung Druck für Änderungen gemacht, sei es doch in Zeiten von KI-Sprachmodellen wie Chat GPT immer schwerer zu erkennen, ob eine Arbeit tatsächlich vom jeweiligen Schüler selbst erstellt wurde. Nach Beratungen mit Schüler-, Lehrer- und Direktorenvertretung sowie Experten aus Bildungs-KI und Lehrerausbildung hatte Polaschek schließlich kurz vor den Sommerferien das Aus der VWA-Pflicht angekündigt.
APA/red Foto: APA/HERBERT NEUBAUER