Bildungskarenz

Die Bildungskarenz bietet Arbeitnehmern in Österreich die Möglichkeit, sich temporär aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen, um sich weiterzubilden. Diese Maßnahme kommt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugute, indem sie die Fachkompetenz und die Karrierechancen der Mitarbeiter fördert.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Beschäftigungsdauer: Mindestens sechs Monate ununterbrochene Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber vor Antritt der Karenz.
  • Vereinbarung: Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Weiterbildungsstunden: Nachweis von mindestens 20 Wochenstunden in der Weiterbildung, reduziert auf 16 Stunden für Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag.

Finanzielle Unterstützung und Einkommensregelungen

  • Weiterbildungsgeld: Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, sofern die Anwartschaft erfüllt ist.
  • Zusatzverdienst: Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist gestattet.

Kritik und Missbrauchsproblematik

Die Bildungskarenz wird auch kritisiert, da sie von einigen zur flexibleren Gestaltung von Arbeitsverhältnissen missbraucht wird. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Überarbeitung der Regelungen, um Missbrauch einzudämmen und die Integrität der Bildungskarenz zu wahren.

Schutz und Rechte während der Karenz

  • Kündigungsschutz: Die Bildungskarenz darf kein Grund für eine Kündigung sein. Kündigungen während oder wegen der Bildungskarenz können vor Gericht angefochten werden.
  • Weiterführende Ansprüche: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben bestehen.

Empfehlung

Für Arbeitnehmer, die eine Bildungskarenz in Erwägung ziehen, ist es wichtig, sich vorab genau über die Bedingungen und möglichen Fallstricke zu informieren. Eine ausführliche Beratung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder einen Rechtsbeistand kann dabei helfen, die eigenen Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen.