Bundesheer in Österreich

Allgemeines

Das Bundesheer ist die bewaffnete Streitmacht der Republik Österreich und hat gemäß Art. 79 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Aufgabe der militärischen Landesverteidigung. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems organisiert, d.h. es besteht aus einem kleinen Berufsheer und einer größeren Reserve, die im Falle eines Krieges mobilisiert werden kann.

Wehrpflicht

Jeder männliche österreichische Staatsbürger zwischen 17 und 50 Jahren ist wehrpflichtig. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, an einer "Stellung" teilzunehmen und, wenn er als tauglich eingestuft wird, den Grundwehrdienst abzuleisten. Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate.

Zivildienst

Wer aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst leisten möchte, kann stattdessen einen Zivildienst ableisten. Der Zivildienst dauert neun Monate und kann in verschiedenen sozialen Einrichtungen abgeleistet werden.

Stellung

Die Stellung ist eine zweitägige Untersuchung, bei der die Tauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt wird. Sie wird von einem Arzt und einem Psychologen durchgeführt.

Wann wird man zur Stellung einberufen?

Männliche österreichische Staatsbürger werden im Regelfall im Jahr nach ihrem 18. Geburtstag zur Stellung einberufen. Der genaue Zeitpunkt der Einberufung hängt vom Wohnort und dem Geburtsdatum ab.

Die Einberufung erfolgt schriftlich durch das zuständige Militärkommando. Im Einberufungsbefehl stehen der Termin und der Ort der Stellung sowie die erforderlichen Unterlagen.

Es ist möglich, die Stellung zu verschieben. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn man sich noch in der Ausbildung befindet oder aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Stellung teilnehmen kann.

Man kann sich auch freiwillig zur Stellung melden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn man sich für den Grundwehrdienst interessiert oder wenn man wissen möchte, ob man tauglich ist.

Tauglichkeitsgrade

Es gibt vier Tauglichkeitsgrade:

  • Tauglich
  • Vorübergehend untauglich
  • Tauglich mit Einschränkung
  • Untauglich

Präsenzdienst

Der Präsenzdienst dauert sechs Monate und gliedert sich in die Grundausbildung (vier Monate) und die Verwendungs- und Spezialausbildung (zwei Monate). Während der Grundausbildung werden die Grundfertigkeiten des Soldaten vermittelt, wie z.B. Schießen, Erste Hilfe und Gefechtsdienst. In der Verwendungs- und Spezialausbildung wird der Soldat auf seine Verwendung in der Truppe vorbereitet.

Soziale Leistungen

Während des Präsenzdienstes (bzw. Zivildienstes) haben die Wehrpflichtigen Anspruch auf verschiedene soziale Leistungen, z.B. Familienunterhalt, Wohnbeihilfe und Verpflegung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Bundesheer finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Landesverteidigung: https://www.bmlv.gv.at/