Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr bietet jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren die Möglichkeit, gesellschaftlich wichtige Arbeit zu leisten und dabei persönliche Erfahrungen zu sammeln. Das FSJ startet jährlich im Herbst und dauert 10 bis 11 Monate.

Leistungen und Bedingungen

  • Monatliches Taschengeld: 235 Euro (seit Jänner 2016).
  • Versicherungsschutz: Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung.
  • Unterkunft: Freie Unterkunft oder Fahrtkostenersatz, wenn keine Unterkunft möglich ist.
  • Verpflegung: Während der Einsatzzeit.
  • Betreuung: Pädagogische Begleitung und Unterstützung.

Einsatzbereiche

  • Arbeit mit beeinträchtigten Menschen: Einsätze in Wohn- und Pflegebereichen, Werkstätten und Betreuung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderungen.
  • Arbeit mit alten Menschen: Betreuung in Alten- und Pflegeheimen sowie ambulante Altenbetreuung.
  • Arbeit mit Kindern: Tätigkeiten in Kinderheimen, Kindergärten, Horts oder sozialpädagogischen Wohngruppen.
  • Arbeit im Sozialbereich: Unterstützung von Obdachlosen, Jugendlichen und psychisch beeinträchtigten Menschen.

Aufnahmebedingungen

  • Mindestalter: 18 Jahre (vereinzelt ab 17 Jahren möglich).
  • Physische und psychische Belastbarkeit.
  • Flexibilität bezüglich des Einsatzbereiches.
  • Aufnahmegespräch.

Zusätzliche Angebote

Im Sommer organisiert das FSJ zudem freiwillige Sommereinsätze, die zwischen zwei und vier Wochen dauern und teilweise schon ab 16 Jahren möglich sind.

Rechtlicher Rahmen

Das FSJ ist in Österreich durch das Freiwilligengesetz geregelt, was die Möglichkeit einschließt, während des Einsatzes Familienbeihilfe zu beziehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und zur Bewerbung besuche die offizielle Webseite: https://www.fsj.at