Studiengebühren in Österreich

Das österreichische Hochschulsystem bietet Studierenden eine Vielzahl von Möglichkeiten, an Universitäten, Fachhochschulen (FH), Pädagogischen Hochschulen (PH) oder Privatuniversitäten zu studieren. Die Studiengebühren bzw. Kosten können dabei je nach Hochschultyp, Staatsbürgerschaft und individueller Situation variieren. Auf Studium.at listen wir die Kosten von Studiengängen entweder als kostenlos, gesetzliche Studiengebühren oder kostenpflichtig und möchten dir im Rahmen dieses Artikels ausführlich erklären, warum wir das so machen und was dies im Detail zu bedeuten hat.


Allgemeine Informationen zu den Studiengebühren

Im Sommersemester 2013 wurden in Österreich die Studiengebühren gesetzlich wiedereingeführt. Diese Regelungen, die bereits im Wintersemester 2011 galten, wurden somit reaktiviert. Die Studiengebühr beträgt derzeit (Stand 2024) 363,36 € pro Semester. Obwohl dies zunächst abschreckend wirken mag, gibt es zahlreiche Ausnahmen, die es vielen Studierenden ermöglichen, keine Gebühren zahlen zu müssen, insbesondere an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.


Universitäten

Kostenfreies Studium

An öffentlichen Universitäten in Österreich ist das Studium für bestimmte Gruppen von Studierenden kostenlos, abgesehen vom ÖH-Beitrag, der von allen Studierenden zu entrichten ist:

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EU-/EWR-Bürger*innen
  • Personen mit Gleichstellungsstatus (z. B. anerkannte Flüchtlinge, Personen mit Daueraufenthaltsrecht)

Diese Studierenden sind von Studiengebühren befreit, solange sie die Regelstudienzeit ihres Studiengangs nicht um mehr als zwei Toleranzsemester überschreiten.

Zu zahlen ist jedoch immer der ÖH-Beitrag von 21,20 € pro Semester.

Gesetzliche Studiengebühren

Studierende, die die Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschreiten, müssen eine Studiengebühr von 363,36 € pro Semester entrichten, zuzüglich des ÖH-Beitrags von 21,20 €.

Beispiele für die Regelstudienzeiten:

  • Bachelorstudien: Regelstudienzeit von 6 Semestern plus 2 Toleranzsemester; ab dem 9. Semester werden Gebühren fällig.
  • Masterstudien: Regelstudienzeit von 4 Semestern plus 2 Toleranzsemester; ab dem 7. Semester werden Gebühren fällig.

Kostenpflichtige Studiengänge

  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen) müssen in der Regel eine Studiengebühr von 726,72 € pro Semester zahlen, zuzüglich des ÖH-Beitrags.
  • Außerordentliche Studierende: Studierende, die in keinem ordentlichen Studium inskribiert sind, müssen ebenfalls Studiengebühren entrichten.
  • Weiterbildungsstudien (z. B. Universitätslehrgänge): Diese können höhere Gebühren erheben, die je nach Programm variieren.

Ausnahmeregelungen: Befreiung von Studiengebühren

Studiengebühren entfallen unter folgenden Bedingungen:

  • Verzögerungen im Studium aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft von mehr als zwei Monaten.
  • Hauptbetreuung eines Kindes bis zum 7. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der ersten Schulstufe des Kindes.
  • Behinderung im Ausmaß von mindestens 50 %.
  • Teilnahme an Mobilitätsprogrammen oder vorgeschriebenen Auslandsstudien.
  • Studierende aus Entwicklungsländern gemäß Verordnung des Bundesministeriums.
  • Beurlaubte Studierende.
  • Studienbeihilfebezieher*innen: Wer Studienbeihilfe bezieht, ist in der Regel von Studiengebühren befreit, der ÖH-Beitrag ist jedoch weiterhin zu zahlen.

Wichtig: Für spezifische Fragen und zur Einreichung eines Antrags auf Erlass der Studiengebühren wende dich bitte direkt an deine Ausbildungsstätte. Achte auf die Fristen und die Notwendigkeit, alle erforderlichen Nachweise beizufügen.

Hinweis für berufstätige Studierende (Stand Oktober 2023)

Die Ausnahme für berufstätige Studierende, die die Toleranzsemester überschritten haben und an öffentlichen Universitäten studieren, ist seit Juni 2018 nicht mehr gültig. Einige Universitäten bieten jedoch Sonderregelungen an, die berufstätigen Studierenden unter bestimmten Bedingungen den Erlass der Studiengebühren ermöglichen.


Fachhochschulen (FH)

Studiengebühren

An Fachhochschulen fallen in der Regel Studiengebühren von 363,36 € pro Semester für alle Studierenden an, zuzüglich des ÖH-Beitrags von 21,20 €.

Unterschiede zwischen den Fachhochschulen

  • Einige, aber nur mehr ganz wenige, Fachhochschulen erheben derzeit keine Studiengebühren:

    • FH Joanneum
    • FH Burgenland (seit November 2024 umbenannt in Hochschule Burgenland)
    • FH Vorarlberg
    • Fachhochschule für angewandte Militärwissenschaften (ehem. Theresianische Militärakademie)
  • Drittstaatsangehörige müssen in der Regel die doppelte Gebühr zahlen, also 726,72 € pro Semester.

  • Zusätzliche Kosten: Es können Sonderbeiträge für spezielle Services oder Materialien anfallen, z. B. Laborverbrauchsmaterialien in naturwissenschaftlichen Studiengängen.

Aktuelle Informationen

Da die Studiengebühren und zusätzlichen Beiträge an Fachhochschulen variieren können, ist es wichtig, sich direkt bei der jeweiligen Institution über die aktuellen Gebühren zu informieren.


Pädagogische Hochschulen (PH)

Kostenfreies Studium

Für österreichische Staatsbürger*innen und EU-/EWR-Bürger*innen ist das Studium an Pädagogischen Hochschulen in der Regel kostenlos, abgesehen vom ÖH-Beitrag, solange die Regelstudienzeit nicht überschritten wird.

Der ÖH-Beitrag von 21,20 € pro Semester ist immer zu entrichten.

Gesetzliche Studiengebühren

  • Bei Überschreitung der Regelstudienzeit fallen Studiengebühren von 363,36 € pro Semester an, zuzüglich des ÖH-Beitrags.
  • Drittstaatsangehörige müssen in der Regel ebenfalls Studiengebühren von 726,72 € pro Semester zahlen, zuzüglich des ÖH-Beitrags, können aber unter bestimmten Bedingungen eine Reduktion beantragen.

Privatuniversitäten

Kostenpflichtiges Studium

An Privatuniversitäten sind die Studiengänge in der Regel immer kostenpflichtig.

  • Studiengebühren: Diese können stark variieren, oft zwischen 2.000 € und über 25.000 € pro Jahr, abhängig vom Studiengang und der Institution.
  • Variabilität der Gebühren: Einige Privatuniversitäten bieten Programme zu moderateren Preisen an. Es lohnt sich, die Gebühren der einzelnen Institutionen zu vergleichen.
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Viele Privatuniversitäten bieten Stipendien, Teilzeitmodelle oder Finanzierungspläne an.
  • ÖH-Beitrag: Auch an Privatuniversitäten ist der ÖH-Beitrag von 21,20 € pro Semester zu entrichten.

Zusätzliche Beiträge und Sonderbeiträge

ÖH-Beitrag

Der ÖH-Beitrag zur Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) ist von allen Studierenden in Österreich zu zahlen, unabhängig davon, ob Studiengebühren anfallen oder nicht. Der Beitrag beträgt 21,20 € pro Semester.

Sonderbeiträge

Manche Hochschulen erheben zusätzliche Sonderbeiträge für spezielle Services oder Materialien. Konkrete Beispiele:

  • Laborgebühren: In naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengängen können zusätzliche Kosten für Laborverbrauchsmaterialien anfallen.
  • Exkursionsbeiträge: Studiengänge wie Geologie oder Architektur beinhalten oft verpflichtende Exkursionen, für die ein Beitrag erhoben wird.
  • Sprachkurse: Zusätzliche Sprachkurse oder Vorbereitungskurse können kostenpflichtig sein.
  • Studienmaterialien: In künstlerischen Studiengängen können Kosten für Materialien wie Leinwände, Farben oder spezielle Software anfallen.

Diese Sonderbeiträge variieren je nach Hochschule und Studiengang und sollten bei der Planung berücksichtigt werden.


Zusammenfassung der Gebührenstrukturen

HochschultypKostenfrei (ÖH-Beitrag immer zu zahlen)Gesetzliche Studiengebühren (363,36 € + ÖH-Beitrag)Kostenpflichtig (Gebühren variieren + ÖH-Beitrag)
UniversitätenJa, innerhalb der Regelstudienzeit + 2 ToleranzsemesterBei Überschreitung der StudiendauerFür Drittstaatsangehörige und bestimmte Studiengänge
Fachhochschulen (FH)Ja, an einigen FHs (z. B. FH Joanneum, FH Burgenland, FH Vorarlberg)Ja, an den meisten FHsDrittstaatsangehörige zahlen höhere Gebühren
Pädagogische Hochschulen (PH)Ja, innerhalb der RegelstudienzeitBei Überschreitung der StudiendauerFür Drittstaatsangehörige
PrivatuniversitätenNeinNeinJa, Gebühren variieren stark

Details und Besonderheiten

Befreiungen und Rückerstattungen

  • Soziale Befreiungen:

    • Studierende mit Behinderungen (mindestens 50 % Erwerbsminderung)
    • Chronische Krankheiten
    • Betreuungspflichten (Kinder bis zum 7. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der ersten Schulstufe)
  • Studienbeihilfeempfänger*innen: Wer Studienbeihilfe bezieht, ist in der Regel von Studiengebühren befreit, der ÖH-Beitrag ist jedoch weiterhin zu zahlen.

  • Beurlaubungen: Während eines genehmigten Urlaubssemesters fallen keine Studiengebühren an, der ÖH-Beitrag muss jedoch entrichtet werden.

  • Studierende aus bestimmten Ländern: Studierende aus Entwicklungsländern gemäß Verordnung des Bundesministeriums sind von den Studiengebühren befreit.


Wichtige Hinweise

  • Aktualität der Informationen: Studiengebühren und Befreiungsregelungen können sich ändern. Es ist wichtig, die aktuellen Informationen direkt bei der Hochschule oder auf den offiziellen Webseiten zu überprüfen. Sollten unsere Informationen falsch oder veraltet sein, lass uns das bitte kurz wissen, damit wir bei diesem wichtigen Thema prompt richtigstellen!

  • Individuelle Beratung: Bei Fragen zu Studiengebühren und Finanzierungsmöglichkeiten solltest du dich an die Studienabteilung oder das Studierendenservice deiner Hochschule wenden.

  • Fristen beachten: Achte auf die Fristen für die Zahlung der Studiengebühren und die Beantragung von Befreiungen oder Rückerstattungen.


Zusammenfassung

Die Kosten für ein Studium in Österreich variieren je nach Hochschultyp, Staatsbürgerschaft und individueller Situation. Während öffentliche Universitäten und Pädagogische Hochschulen für viele Studierende kostenfrei sind, muss der ÖH-Beitrag von 21,20 € pro Semester immer entrichtet werden. Fachhochschulen erheben in der Regel die gesetzlichen Studiengebühren, wobei es einige Ausnahmen gibt. Privatuniversitäten sind immer kostenpflichtig, aber die Höhe der Gebühren variiert stark. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die anfallenden Kosten zu informieren und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Deine erste Quelle sollte jedenfalls immer die Website der Ausbildungsstätte sein.


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