Doktoratsstudium
(1) Im Rahmen des curricularen Anteils sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS- Punkten zu absolvieren. Es soll auch die Möglichkeit zum Erwerb überfachlicher Qualifikationen gegeben werden. Bei der Teilnahme an bestimmten strukturierten Programmen (Doktoratskollegs) kann das Rektorat davon abweichende Regeln erlassen.
(2) Die Auswahl hat zu Beginn der Dissertation im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation zu erfolgen und bedarf der Genehmigung durch das zuständige studienrechtliche Organ. Eine Änderung der Auswahl kann auf Antrag des bzw. der Studierenden im Einvernehmen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer vom zuständigen studienrechtlichen Organ vor Einreichen zum Rigorosum genehmigt werden.
(3) Der curriculare Anteil dient der Erweiterung der Kenntnisse des eigenen Fachgebiets, auch über das spezielle Thema der Dissertation hinaus. Darüber hinaus bieten Maßnahmen zur Erlangung von überfachlichen Qualifikationen den Studierenden die Möglichkeit, Fertigkeiten zu entwickeln, welche für ihre weitere Laufbahn von Bedeutung sind. Dies kann neben der Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen auch z.B. durch aktive Teilnahme an Summer Schools, Konferenzen und internationale Workshops erworben werden; die Bewertung ist an eine entsprechende Lehrveranstaltung zu knüpfen.
(1) Das Doktoratsstudium ist auf eine Regelstudiendauer von drei Jahren ausgerichtet.
(2) Das Doktoratsstudium umfasst die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Rahmen des curricularen Anteils, das Verfassen einer Dissertation sowie die Dissertationsverteidigung.
Das Kernelement der Doktoratsausbildung an der TU Wien ist die Schaffung von Wissen durch eigenständige Forschung. Die Doktoratsstudierenden sind Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, die eine tragende Säule der universitären Forschungsleistung bilden. Durch ihre Ausbildung erwerben sie ein systematisches Verständnis eines Fachgebiets, zusammen mit der Beherrschung der damit verbundenen Fähigkeiten und Methoden sowie eigenständige wissenschaftliche Problemlösungskompetenz. Die Ausbildung führt zu einer substantiellen Forschungsleistung, welche hochwertige internationale Standards erfüllt.1 Die Absolventeninnen und Absolventen sind dadurch in der Lage, ein wesentliches Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität zu entwerfen und durchzuführen. Kritische Analyse, Evaluation und Zusammenfassung neuer und komplexer Ideen im Bereich der Grundlagen- und der angewandten Forschung zeichnen die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums an der TU Wien aus, ebenso wie die Fähigkeit, den technischen, sozialen und kulturellen Fortschritt in einer wissensbasierten Gesellschaft voranzutreiben. Die Entwicklung überfachlicher Fertigkeiten qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für eine künftige Berufslaufbahn in koordinierender und leitender Funktion sowohl im akademischen Bereich als auch in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung.
Zulassungsvoraussetzung für das Doktoratsstudium an der Technischen Universität Wien ist der Abschluss eines fachlich einschlägigen an der TU Wien eingerichteten Diplom-, Master- oder Lehramtsstudiums oder eines fachlich einschlägigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das einem an der TU Wien eingerichteten Diplom- oder Masterstudium nach Inhalt und Umfang gleichwertig ist. Die Zulassung zum Doktoratsstudium kann gemäß §5, Abs. 3 FHStG auch auf Grund des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges erfolgen.