Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Sie verfügen über Spitzenkenntnisse der einschlägigen Literatur. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die Absolventinnen und Absolventen einen eignen Beitrag zur Forschung geleistet, der die Grenzen des Wissens erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler standhält; sie identifizieren wissenschaftliche Fragestellungen und führen diese selbstständig einer kritischen Analyse zu. Die Entwicklung und Synthese neuer komplexer Ideen bzw. Methoden wird von den Absolventinnen und Absolventen selbstständig durchgeführt. Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, sie sind qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und/oder kulturellen Fortschritt einer Wissensgesellschaft in einem akademischen oder nichtakademischen Umfeld voranzutreiben. Absolventinnen und Absolventen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Psychologie sind qualifiziert, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit Kolleginnen und Kollegen, Studierenden und Expertinnen und Experten zu diskutieren und vor studentischem bzw. akademischem Publikum und interessierten Laien vorzutragen bzw. diese Erkenntnisse zu vermitteln. Sie verfügen über die Kompetenz, den Blick über die Grenzen der eigenen Disziplin zu erheben und sich konstruktiv in einen interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Erworbene Schlüsselqualifikationen/Generische Kompetenzen qualifizieren die Absolventinnen und Absolventen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, spezielle psychologische Problemstellungen auf dem Niveau des internationalen Fachstandards wissenschaftlich fundiert zu bearbeiten.
Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sind von zentraler Bedeutung:
Programme können sich aus den Doktorats- oder Forschungsprogrammen ergeben, die von einer anerkannten nationalen oder internationalen Forschungsförderungsinstitution gefördert werden, und an denen die Hauptbetreuerin bzw. der Hauptbetreuer als Projektleiterin bzw. Projektleiter beteiligt sind.
Erworbene Schlüsselqualifikationen/Generische Kompetenzen qualifizieren die Absolvent- Innen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen. Die AbsolventInnen sind in der Lage, spezielle psychologische Problemstellungen auf dem Niveau des internationalen Fachstandards wissenschaftlich fundiert zu bearbeiten. AbsolventInnen sind befähigt vor allem in lehr- und forschungsbezogenen Feldern tätig zu sein.
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Psycholgie erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.