25.11.2020, 11:23 Uhr

Studienrecht - Einigung auf Mindeststudienleistung

Bild

ÖVP und Grüne haben sich auf die Einführung einer Mindeststudienleistung für ab dem Wintersemester 2021 neuzugelassene Studenten geeinigt. Statt der ursprünglich geplanten 16 ECTS pro Studienjahr sollen nun aber nur 24 ECTS in einem Durchrechnungszeitraum von zwei Jahren erbracht werden müssen, berichtete der Online-"Standard". Schafft man dies nicht, erlischt die Zulassung für dieses Studium. Im Bildungsministerium bestätigte man auf APA-Anfrage diese Regelung.

Am konkreten Entwurf der Novelle zum Universitätsgesetz (UG) werde aber noch gearbeitet, hieß es weiter. "Diese ist noch in finaler Abstimmung." Die Novelle soll in dieser oder in der kommenden Woche in Begutachtung gehen.

Zunächst war vorgesehen, dass Studienanfänger jährlich 16 ECTS absolvieren müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Sonst erlischt ihre Zulassung in jenem Studium, in dem sie das nicht geschafft haben. Dagegen protestierten sowohl Studenten- als auch andere Vertreter von Hochschulen. Mit dem Kompromiss sinkt die im Schnitt pro Studienjahr zu erbringende Leistung, außerdem kann ein "schwaches" Jahr mit einem stärkeren kompensiert werden.

Zur Orientierung: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird. Für den Abschluss eines Bachelor-Studiums sind 180 ECTS nötig. Studiert man somit in der gerade noch zulässigen Geschwindigkeit von 24 ECTS pro zwei Jahren, würde man für einen Abschluss 15 Jahre brauchen. Das ist das Fünffache der Mindeststudienzeit.

APA/red Foto: APA/APA (dpa)