Familienbeihilfe

Überblick

Die Familienbeihilfe (umgangssprachlich auch "Kinderbeihilfe" genannt) ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern oder Erziehungsberechtigte in Österreich. Dies gilt auch für Studierende, die, obwohl sie erwachsen sind, unter bestimmten Bedingungen weiterhin einen Anspruch darauf haben, was oft einen wesentlichen Teil ihres Budgets ausmacht.

Anspruchsberechtigung

Die Grundvoraussetzung für den Erhalt der Familienbeihilfe ist, dass das Kind unter 18 Jahre alt ist. Darüber hinaus besteht ein Anspruch:

  • Während der Berufsausbildung des Kindes (z.B. eben ein Studium).
  • Zwischen Schulausbildungsende und Beginn einer weiteren Ausbildung.
  • Nach Abschluss des Präsenz- oder Zivildienstes bis zur Fortsetzung der Ausbildung.

Anspruchsdauer

Normalerweise endet der Anspruch mit der Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes. Es gibt jedoch Ausnahmen, die den Bezug bis zum 25. Geburtstag erlauben:

  • Wenn der Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst um das 24. Lebensjahr herum geleistet wurde.
  • Bei Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes.
  • Für ein mindestens 10-semestriges Studium, das im Kalenderjahr des 19. Geburtstags begonnen wurde.
  • Nach mindestens 8-monatiger freiwilliger sozialer Tätigkeit.
  • Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50%.

Anforderungen für den Bezug

Die Bezahlung der Familienbeihilfe setzt einen günstigen Studienerfolg voraus, definiert durch:

  • Den Nachweis eines Studienerfolgs von 16 ECTS-Punkten im ersten Studienjahr oder 14 ECTS-Punkten in der Studieneingangs- und Orientierungsphase.
  • Einhaltung der regulären Studiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt oder ein zusätzliches Studienjahr bei Studien ohne Abschnittsgliederung.

Antragstellung

Der Antrag auf Familienbeihilfe wird in der Regel von den Eltern beim zuständigen Finanzamt gestellt. Unter bestimmten Umständen, wie Vollwaisenstatus oder Vernachlässigung der Unterhaltspflicht durch die Eltern, kann auch das Kind selbst anspruchsberechtigt sein.

Aktuelle Beträge

Ab Januar 2024 beträgt die Familienbeihilfe für über 19-Jährige 168 Euro monatlich. Bei mehreren Kindern in der Familie erhöht sich der Betrag entsprechend der Geschwisterstaffelung.

Geschwisterstaffelung und Kinderabsetzbetrag

  • Bei einem Geschwister beträgt die Familienbeihilfe zusätzlich 7,10€ pro Kind.
  • Der Kinderabsetzbetrag wird automatisch mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und beträgt aktuell 60€ monatlich.

Verlust der Familienbeihilfe

Der Bezug der Familienbeihilfe kann enden, wenn die Studienleistungen nicht den Anforderungen entsprechen oder bei mehr als zwei Studienwechseln. Ausnahmen gelten bei schwerer Krankheit, Auslandsstudium, Mutterschutz und anderen spezifischen Umständen.

Einkommensgrenzen

Die Verdienstgrenze liegt bei 10.500€ jährlich zu versteuerndem Einkommen. Überschreitungen führen dazu, dass nur der Betrag, der die Grenze überschreitet, zurückgezahlt werden muss.

Wichtige Kontakte und Fristen

Für spezifische Fragen zur Familienbeihilfe und zur Antragstellung empfehlen wir, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Achte unbedingt auf die Einhaltung von Fristen und das korrekte Einreichen aller erforderlichen Unterlagen.


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